Aufgaben

Die Aufgaben des Produktivitätsrates werden durch das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (FPRG 2021) festgelegt. Die Grundlage für das weitreichende Aufgaben- und Analysespektrum bildet die Empfehlung des Rates der EU vom 20. September 2016 zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Produktivität (2016/C 349/01).

Mit der Einrichtung des Produktivitätsrates wird der Grundstein für die systematische Beobachtung und Analyse von Entwicklungen gelegt, die die heimische Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wesentlich beeinflussen. Sie verfolgen das Ziel, Maßnahmen und Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu identifizieren und zu fördern.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Diagnose und Analyse
    • der langfristigen Antriebsfaktoren und Voraussetzungen (einschließlich Innovation) für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit
    • der Fähigkeit, Investitionen, Unternehmen und Humankapital anzuziehen
    • der Faktoren, die Auswirkungen auf Preise und Qualität von Waren und Dienstleistungen haben
  • Vergleiche zu globalen Wettbewerbern
  • Analyse politischer Herausforderungen und Bewertung der politischen Optionen (mit Hinweis auf Zielkonflikte zwischen Politikbereichen)
  • Jährliche Berichterstattung über Analysen und Untersuchungsergebnisse an den Nationalrat
  • Aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Foren
  • Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung

Die Aktivitäten des Produktivitätsrates und des Büros werden in einem jährlichen Tätigkeitsbericht zusammengefasst.